Der Gebäudeenergieausweis

Der Energieausweis ist Pflicht : Wer ein Gebäude neu vermieten, verkaufen doder verpachten möchte, muss entweder einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vorlegen.

 

 

  • Prinzipiell gilt die freie Wahl zwischen einem Bedarfs- oder  Verbrauchsausweis bei allen Wohngebäuden sowie Nichtwohngebäuden.

  • Einzige Ausnahme sind Gebäude, die bis zu vier Wohneinheiten haben, und der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde. Für diese Gebäude muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

 


Der bedarfsorientierte Gebäudeenergieausweis

Wird der Gebäudeenergieausweis über den Bedarf ermittelt, werden die bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes zur Berechnung herangezogen. Eine Aussage über den Energiebedarf eines Gebäudes ist unabhängig vom Verbraucherverhalten der Mieter. Nur über den Bedarfsausweis können Gebäude unterschiedlicher Typologie energetisch verglichen werden. Diese Variante ist aufwendiger und, bietet jedoch wesentlich mehr Qualität und Aussagekraft. Und genau das sollte Maßstab für die Wahl des Ausweis sein.

Aufgrund der stetig steigenden Energiekosten werden Kauf- oder Mietenscheidungen mehr und mehr über die zu erwartenden Energiekosten entschieden. Wenn für ein Gebäude diese nur ungenau angegeben werden können,
kann das die Miet- oder Kaufentscheidung bereits wesentlich beeinflussen.

Wenn Sie eine qualitative Aussage über Ihr Gebäude haben möchten ist nur der Bedarfsausweis zu empfehlen.
Die Kosten sind gemessen an den Verkaufswerten oder Mieteinahmen einer Immobilie wirklich sehr gering, können jedoch den tatsächlichen energetischen Zustand aufzeigen. Für einen Miet- oder Kaufinteressenten ist genau diese Form der Aussage intereressant und somit ideal.


Der verbrauchsorientierte Gebäudeenergieausweis


Wird der Gebäudeenergieausweis über den Verbrauch ermittelt, werden die Energiekosten der letzten drei Jahre zur Berechnung herangezogen. Diese Variante ist die kostengünstigere, kann jedoch gerade bei kleinen Gebäuden mit wenig Wohneinheiten keine Aussage über den tatsächlichen Gebäudeenergiebedarf geben. Mit dem Verbrauchsausweis lassen sich lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre ermitteln und belegen, ein Vergleich mit anderen Gebäuden ist hierbei nicht möglich.

Der Energieausweis nach Verbrauch kann jedoch nur erstellt werden, wenn die Angaben zum Verbrauch plausibel sind. Ist es z.B. nicht möglich für den vorgegebenen Zeitraum korrekre und lückenlose Angaben zu den Abrechnungen bzw. der Energielieferung (Energieverbrauch) zu machen, kann kein Energieausweis nach Verbrauch erstellt werden. Für diesen Fall ist es notwendig den Energieausweis nach Bedarf zu erstellen.